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   BGH, 28.08.1958 - 2 StR 313/58   

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https://dejure.org/1958,5566
BGH, 28.08.1958 - 2 StR 313/58 (https://dejure.org/1958,5566)
BGH, Entscheidung vom 28.08.1958 - 2 StR 313/58 (https://dejure.org/1958,5566)
BGH, Entscheidung vom 28. August 1958 - 2 StR 313/58 (https://dejure.org/1958,5566)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.1955 - 1 StR 43/55
    Auszug aus BGH, 28.08.1958 - 2 StR 313/58
    Hier mußte wie in dem BGHSt 8, 24 entschiedenen Fall das Bewußtsein des Angeklagten, daß seine Amtsstellung ihm sein Tun erleichtere, sorgfältig geprüft und festgestellt werden.

    Hier bedurfte es nicht des Nachweises besonderer Umstände, aus denen sich die Ausnutzung der Überlegenheit ergab (BGHSt 8, 24, 26) [BGH 24.06.1955 - 1 StR 43/55].

  • BGH, 20.03.1951 - 1 StR 61/50
    Auszug aus BGH, 28.08.1958 - 2 StR 313/58
    Die Beziehungen zwischen Amtsperson und Privatperson sind frei von geschlechtlichen Einflüssen zu halten (BGHSt 1, 71, 72 [BGH 20.03.1951 - 1 StR 61/50]; BGH Urt 2 StR 418/53 vom 9. September 1954), ohne daß es darauf ankommt, ob die dienstliche Überlegenheit als Druckmittel eingesetzt worden ist (BGHSt 2, 93, 95) [BGH 08.01.1952 - 1 StR 561/51] oder sich die Privatperson freiwillig hingibt.
  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 561/51

    Unzüchtige Handlungen eines Polizeibeamten mit Schutzbefohlenem - Merkmal der

    Auszug aus BGH, 28.08.1958 - 2 StR 313/58
    Die Beziehungen zwischen Amtsperson und Privatperson sind frei von geschlechtlichen Einflüssen zu halten (BGHSt 1, 71, 72 [BGH 20.03.1951 - 1 StR 61/50]; BGH Urt 2 StR 418/53 vom 9. September 1954), ohne daß es darauf ankommt, ob die dienstliche Überlegenheit als Druckmittel eingesetzt worden ist (BGHSt 2, 93, 95) [BGH 08.01.1952 - 1 StR 561/51] oder sich die Privatperson freiwillig hingibt.
  • BGH, 09.09.1954 - 2 StR 418/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.08.1958 - 2 StR 313/58
    Die Beziehungen zwischen Amtsperson und Privatperson sind frei von geschlechtlichen Einflüssen zu halten (BGHSt 1, 71, 72 [BGH 20.03.1951 - 1 StR 61/50]; BGH Urt 2 StR 418/53 vom 9. September 1954), ohne daß es darauf ankommt, ob die dienstliche Überlegenheit als Druckmittel eingesetzt worden ist (BGHSt 2, 93, 95) [BGH 08.01.1952 - 1 StR 561/51] oder sich die Privatperson freiwillig hingibt.
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.08.1958 - 2 StR 313/58
    Die Aufklärungsrüge, die auf weitere Anhörung des Ermittlungsrichters B. abzielt, ist unzulässig, B. ist vernommen worden, der Verteidiger hätte fragen an ihn stellen können; damit, daß an einen tatsächlich gehörten Zeugen vom Gericht weitere Fragen hätten gestellt werden sollen, kann eine Aufklärungsrüge nicht begründet werden (BGHSt 4, 125).
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 109/51
    Auszug aus BGH, 28.08.1958 - 2 StR 313/58
    Die dienstliche Beziehung zu Frau W. war jedenfalls im Januar 1956 nicht derart, daß es (wie in den Fällen BGH NJW 1951, 530 Nr. 20 und 726 Nr. 25) keines Nachweises besonderer Umstände bedürfte, aus denen sich die Ausnutzung einer aus dem Amt sich ergebenden Überlegenheit ergibt.
  • BGH, 20.07.1976 - 1 StR 335/76

    Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren, ohne Bekanntgabe des Grundes für den

    Der Grundsatz, daß der für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen angeordnete Ausschluß alle Verfahrensvorgänge umfaßt, die mit der Vernehmung in engem Zusammenhang stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehören, für den sinngemäß die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollte (BGH, Urteile vom 28. August 1958 - 2 StR 313/58 - und vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74), kann hier zu keiner anderen Beurteilung führen.
  • BGH, 07.05.1974 - 1 StR 72/74

    Strafbarkeit wegen Zuhälterei in Tateinheit mit Nötigung - Rüge der Verletzung

    Wird die Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen ausgeschlossen, so ist der Beschluß dahin auszulegen, daß der Ausschluß alle Verfahrensvorgänge umfaßt, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehören, für den sinngemäß die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollte (BGH, Urteil vom 28. August 1958 - 2 StR 313/58; BGH bei Dallinger, MDR 1957, 142; RGSt 43, 367, 369; 70, 109, 110).
  • BGH, 11.06.1963 - 5 StR 184/63

    Rechtsmittel

    Wird die Öffentlichkeit während der Vernehmung eines Zeugen über bestimmte Vorgänge ausgeschlossen, so bedeutet dies, daß der Ausschluß alle diejenigen Verfahrensvorgänge umfaßt, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehören, für den sinngemäß die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollte (BGH 2 StR 313/58 vom 28. August 1958).
  • BGH, 10.05.1977 - 4 StR 160/77

    Anwendbarkeit des Strafgesetzbuches bei gleichzeitigem Vorliegen einer

    In späteren Entscheidungen hat er aber eindeutig ausgesprochen, daß sich der Ausschluß der Öffentlichkeit für einen bestimmten Verfahrensvorgang grundsätzlich auch auf alle Erklärungen und Anträge der Verfahrensbeteiligten sowie auf alle Entscheidungen des Gerichts bezieht, die sich aus der Zeugenvernehmung unmittelbar ergeben und mit ihr in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen (BGH, 4 StR 518/70 vom 28. Januar 1971 in GA 72, 184; BGH bei Dallinger MDR 1957, 142; BGH 2 StR 313/58, Urteil vom 28. August 1958; 1 StR 72/74, Urteil vom 7. Mai 1974, bei Dallinger MDR 1975, 198; vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1975, 544 zu § 247 StPO).
  • BGH, 10.05.1977 - 5 StR 162/77

    Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung - Ausschluss der Öffentlichkeit

    Der Beschluß über die Ausschließung der Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen gemäß § 172 GVG ist dahin auszulegen, daß der Ausschluß alle Verfahrensvorgänge umfaßt, die mit der Vernehmung des Zeugen in engem Zusammenhang stehen, sich aus ihr entwickeln und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehören, für den sinngemäß die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollte (BGH, Urteil vom 28. August 1958 - 2 StR 313/58; Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 in MDR 1975, 198, 199; RGSt 70, 109, 110).
  • BGH, 27.06.1972 - 1 StR 235/72

    Revisionsgrund wegen Nichtbeachtung von Vorschriften über die Öffentlichkeit

    Diese Frage ist nach Wortlaut und Inhalt des Ausschließungsbeschlusses, der als eine nur für einen Teil der Verhandlung geltende Anordnung der Auslegung zugänglich war (vgl. RG HRR 1939, 449; BGH, Urteil vom 28. August 1958-2 StR 313/58), eindeutig im erstgenannten Sinne zu beantworten.
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